Anwaltskosten

Das Honorar bestimmt sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Wie berechnen sich Anwaltskosten?

Eine wichtige Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren ist häufig der Streit- beziehungsweise Gegenstandswert.

Wichtig: Der Streitwert oder Gegenstandswert ist nicht mit den Anwaltskosten gleichzusetzen.

Der Streitwert beschreibt den wirtschaftlichen oder gesetzlich bestimmten Wert einer Angelegenheit. Bei einer konkreten Geldforderung ist dies meist leicht nachvollziehbar. Bei einer Scheidung, einem Sorge- oder Umgangsverfahren oder einer Kündigung im Arbeitsrecht gelten dagegen besondere gesetzliche Wertvorschriften.

Familienrecht

In Ehesachen wird der Verfahrenswert unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt. Dabei spielen insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten eine Rolle.

Für die Einkommensverhältnisse wird grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten berücksichtigt. Weitere Folgesachen können den Verfahrenswert zusätzlich beeinflussen.

Arbeitsrecht

Bei Streitigkeiten über das Bestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für die Wertberechnung höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres maßgebend.

Weitere Streitgegenstände können je nach Verfahren zusätzlich zu berücksichtigen sein. Eine Abfindung wird bei dieser Wertberechnung dagegen nicht hinzugerechnet.

Eine Kostenschätzung ist immer individuell

Die Beispiele zeigen, dass sich die voraussichtlichen Kosten häufig erst nach Kenntnis des konkreten Sachverhalts zuverlässig einschätzen lassen. Bei einer ersten Beratung kann daher zunächst auch nur eine vorläufige Kostenschätzung möglich sein.

Erstberatung

Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Höchstgebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne anderweitige Vergütungsvereinbarung 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Über die voraussichtlichen Kosten und die weitere Vergütung informiere ich Sie gerne im Rahmen der Mandatsaufnahme.